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Berechnungshilfe zur Errechnung der Entfernungspauschale
Mit dieser Berechnungshilfe können Sie errechnen wieviele Tage, Kilometer und damit welche Entfernungspauschale Sie als Werbekosten in Ihrer Steuererklärung angeben können. Die Entfernungspauschale ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.

Ab 01.01.2007 wird die Entfernungspauschale von 30 Cent für jeden Entfernungskilometer und Arbeitstag nur noch beginnend ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt.

Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit diese Pauschale dahingehend geändert, dass auch Mitfahrer diesen Betrag absetzen können. Damit wurde eine in vielen Fahrgemeinschaften geübte Paxis legalisiert und der Anreiz Fahrgemeinschaften zu gründen erhöht.

Die Berechnungshilfe geht von einer 5-Tage Woche aus, mit Arbeitstagen von Montag bis Freitag. Dadurch, dass die Hilfe Feiertage an Werktagen beachtet, ist die Berechnung für andere Arbeitszeitmodelle unterschiedlich und kann hier nicht beachtet werden. Gelegentliche Überstunden an Sams-, Sonn- und Feiertagen können angegeben werden.


Kalenderjahr:


Bundesland:
Es werden nur Feiertage beachtet, die für das ganze Bundesland einheitlich sind. Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Tage teilweise oder ganz ohne Urlaubsabzug freigeben, müssen diese Tage im nächsten Feld ergänzt werden.

Urlaubstage / sonstige freie Tage:

Tage
Abwesenheit durch Krankheit:

Tage
Anwesenheitstage durch Überstunden:

Tage
Einfache Entfernung Wohnort - Arbeitsplatz:

km